Preise & Mietbedingungen
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Hausordnung
Bitte halten Sie sich an die allgemeinen Gepflogenheiten in Mehrfamilienhäusern. Ruhestörender Lärm ist unbedingt zu vermeiden.
Gastaufnahmevertrag
Ein verbindlicher Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald dem Vermieter die vom Mieter unterschriebene Buchungsbestätigung vorliegt. Der Mieter ist zudem verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten. Die Restzahlung muss spätestens bei Mietbeginn erfolgen. Vermieter und Gast verpflichten sich zur Erfüllung des Vertrages. Sollten die Zahlungsbedingungen in der Buchungsbestätigung abweichen, sind diese bindend.
Bei Kündigung des Beherbergungsvertrages durch den Gast, muss der Gast einen prozentualen Anteil des vereinbarten Mietpreises bezahlen (Stornogebühren):
- bis 21 Tage vor Anreise fallen keine Stornogebühren an
- ab 20 Tage vor Anreise 20% des Gesamtbetrages
- ab 15 Tage vor Anreise 40% des Gesamtbetrages
- ab 10 Tage vor Anreise 60% des Gesamtbetrages
- ab 5 Tage vor Anreise 80% des Gesamtbetrages
- ab 4 Tage vor Anreise 100% des Gesamtbetrages
Der Gast haftet für selbst verursachte Schäden an der Wohnung während seiner Nutzung in voller Höhe. Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für höhere Gewalt.
Bei Verlust des Wohnungsschlüssels haftet der Mieter mit 50 Euro, da der Zylinder ausgetauscht werden muss.
Eine Änderung der Ausstattung der Wohnung bleibt dem Vermieter vorbehalten.
Wenn oben stehende einzelne Bestimmungen der Bedingungen unwirksam sein sollten, so bleiben davon die übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall muss sich dann um eine zulässige Bestimmung bemüht werden, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.
Gerichtsstand ist Berlin